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Halbleiterschutz

Topographien von mikroelektronischen Halbleiter- erzeugnissen können nach dem 01.11.1987 in Kraft getretenen Halbleiterschutzgesetz beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Schutz angemeldet werden. Geschützt werden in erster Linie intelligente Computerchips, auf denen technische Informationen gespeichert werden. Diese müssen “Eigenart” aufweisen. Die Topographie darf kein alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit sein. Das Halbleiter- schutzgesetz hat mit dem Gebrauchsmustergesetz Ähnlichkeit. Eine Prüfung auf Neuheit und Eigenart findet nicht statt. Der Schutz dauert 10 Jahre. Die Laufzeit beginnt unter bestimmten Voraussetzungen nicht schon mit dem Anmeldetag, sondern mit der ersten geschäftlichen Verwertung.