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RechtsgebieteDie patentanwaltliche Beratung bezieht sich im Wesentlichen auf die Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen vor allem das Patent und Gebrauchsmuster für technische Erfindungen sowie die Marke als Bestandteil des Kennzeichenrechts und das Geschmacksmuster (Design) für nicht-technische Innovationen.

Gewerblichen Rechtsschutz bewirken aber auch das Urhebergesetz und der Nachahmungsschutz durch das Wettbewerbsrecht, aus welchem jeweils flankierend oder stellvertretend zu den gewerblichen Schutzrechten Ansprüche geltend gemacht werden können.